 |
 |
 |
|
|
Einrichtungsgebühr ... |
|
|
|
|
|
Im Zusammenhang mit Internetanschlüssen werden oftmals Einrichtungsgebühren erhoben. Dies ist vor oft im Zusammenhang mit DSL-Neuanschlüssen der Fall. Die DSL-Anbieter versuchen mithilfe dieser Einrichtungsgebühren, entstandene Personalkosten für die Freischaltung der Anschlüsse dem Kunden Rechnung zu stellen. Dabei wird nicht immer der Name "Einrichtungsgebühren" verwendet. Gängige Synonyme sind beispielsweise auch "einmaliges Bereitstellungsentgelt" oder "Anschlussgebühr". Viele Provider verzichten mittlerweile schon bewusst auf Einrichtungsgebühren, um keine Kunden durch zusätzliche Kosten zu verschrecken und gleichzeitig die Servicequalität des Unternehmens herauszustellen. Doch nicht nur bei DSL-Neuanschlüssen werden Einrichtungsgebühren erhoben, sondern auch viele Webhosting-Anbieter verlangen die Zahlung einmaliger Einrichtungsgebühren.
Diese Gebühren erfüllen vor allem zwei Zwecke. Einerseits sollen dadurch Personalkosten gedeckt werden. Andererseits schützen diese Gebühren die Webhosting-Unternehmen vor unseriösen Käufern. Unseriöse Käufer gehen meist so vor, dass sie sich eine Domain bei einem Anbieter bestellen und danach dann die eingerichteten Domains nicht bezahlen. Dies führt natürlich bei den betroffenen Unternehmen zu finanziellen Einbußen. Denn natürlich entstehen bei der manuellen Einrichtung von Internetdomains durch Mitarbeiter Personalkosten. Andererseits müssen Webhosting-Anbieter für die Eintragung der Domain Abgaben leisten. Erhebt der Webhoster keine Einrichtungsgebühren, so tritt er für den Kunden in Vorleistung und muss natürlich auch im Falle eines zahlungsunwilligen Kunden die entstandenen Einrichtungskosten zahlen. Vor diesem Hintergrund es ist nicht verwunderlich, dass sich viele Anbieter mithilfe einer Einrichtungsgebühr gegenüber unseriösen Kunden oder Scherzbestellern absichern. Allerdings werden natürlich auch potentielle Kunden von hohen Gebühren im Zusammenhang mit dem Webhosting abgeschreckt. Auch wenn es sich nur um einmalige Kosten handelt, sind viele Käufer nicht bereit, für die Bereitstellung zu zahlen.
Aus diesem Grund bieten mittlerweile Webhosting-Unternehmen auch Domainpakete ohne Einrichtungsgebühren an. Anbieter, die ihre Domains ohne Bereitstellungsgebühren verkaufen, sollten jedoch zuvor immer die Risiken abwägen. Bei Scherzbestellungen muss der Anbieter für die entstandenen Kosten aufkommen. Andererseits werden Angebote ohne Einrichtungsgebühren besser von den Kunden angenommen, als kostenpflichtige Bereitstellungen. In den meisten Fällen überwiegt allerdings die positive Resonanz seitens der Käufer den Anteil der zahlungsunwilligen Besteller.
Der Webhoster beach-webspace.de berechnet keine KEINE Einrichtungsgebühr für Webspace und Domain!
|
 |
|
|